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   BVerwG, 04.09.1995 - 6 P 32.93   

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BVerwG, 04.09.1995 - 6 P 32.93 (https://dejure.org/1995,2669)
BVerwG, Entscheidung vom 04.09.1995 - 6 P 32.93 (https://dejure.org/1995,2669)
BVerwG, Entscheidung vom 04. September 1995 - 6 P 32.93 (https://dejure.org/1995,2669)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Mitbestimmung bei der Einstellung - Wahrnehmung von Reinigungsaufgaben - Reinigungsfirma - Krankenhaus - Werkvertrag - Eingliederung - Arbeitsvertragliche Rechtsbeziehungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Personalvertretungsrecht: Mitbestimmung bei Einsatz von privaten Reinigungskräften im Krankenhaus

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1996, 405 (Ls.)
  • DÖV 1996, 708
  • NZA-RR 1996, 318 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 20.05.1992 - 6 P 4.90

    Einstellung Leiharbeitnehmer - Mitbestimmungstatbestand

    Auszug aus BVerwG, 04.09.1995 - 6 P 32.93
    Ein Arbeitsvertrag kann insbesondere deshalb fehlen, weil ein solcher zwar gewollt war, rechtlich jedoch fehlgeschlagen, mithin rechtsunwirksam ist (vgl. Beschlüsse vom 20. Mai 1992 - BVerwG 6 P 4.90 - BVerwGE 90, 194 [BVerwG 20.05.1992 - 6 P 4/90] = Buchholz 251.8 § 80 RPPersVG Nr. 8 und vom 3. Februar 1993 - BVerwG 6 P 28.91 - BVerwGE 92, 47 = Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 84).

    Das sind insbesondere: Ein Weisungsrecht der aufnehmenden Dienststelle, verbunden mit entsprechenden Schutzpflichten sowie einer Weisungsgebundenheit des aufzunehmenden Arbeitnehmers, verbunden mit entsprechenden Schutzrechten (vgl. Beschlüsse vom 20. Mai 1992, a.a.O. und vom 15. März 1994 - BVerwG 6 P 24.92 - Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 89).

    Bei einer Beschäftigung von Leiharbeitnehmern soll verhindert werden, daß der Dienststellenleiter durch Vereinbarung mit dem Verleiher oder dem Leiharbeitnehmer sachlich nicht gerechtfertigte unterschiedliche Arbeitsbedingungen in der Dienststelle schafft, die sich dann ungünstig auf die Zusammenarbeit der Beschäftigten auswirken und zu einer Benachteiligung der vorhandenen Beschäftigten führen (Beschluß vom 20. Mai 1992, a.a.O.).

  • BVerwG, 15.03.1994 - 6 P 24.92

    Einstellung von ABM-Kräften - Dienststelle des Bundes - Mitbestimmung des

    Auszug aus BVerwG, 04.09.1995 - 6 P 32.93
    Das sind insbesondere: Ein Weisungsrecht der aufnehmenden Dienststelle, verbunden mit entsprechenden Schutzpflichten sowie einer Weisungsgebundenheit des aufzunehmenden Arbeitnehmers, verbunden mit entsprechenden Schutzrechten (vgl. Beschlüsse vom 20. Mai 1992, a.a.O. und vom 15. März 1994 - BVerwG 6 P 24.92 - Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 89).

    Außerdem liegt auch nicht etwa eine Umgehung einer Arbeitnehmerüberlassung vor, weil in den beiden Verträgen zwischen Kreiskrankenhaus und Reinigungsunternehmen mit der Übernahme der Reinigungsaufgaben und der Wirtschaftsdienste (Spüldienste) in den Gebäuden des Kreiskrankenhauses dem Reinigungsunternehmen klar abgrenzbare und am tatsächlichen Erfolg meßbare Hilfsfunktionen übertragen worden sind, die nicht die eigentlichen öffentlichen Dienstaufgaben des Kreiskrankenhauses ausmachen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 15. März 1994, a.a.O. und BAG, Beschluß vom 5. Mai 1992 - 1 ABR 78/91 - NZA 1992, 1044).

  • BAG, 18.10.1994 - 1 ABR 9/94

    Mitbestimmung bei Einsatz von Fremdpersonal

    Auszug aus BVerwG, 04.09.1995 - 6 P 32.93
    Diese ist dann gegeben, wenn der Arbeitgeber die für ein Arbeitsverhältnis typischen Weisungen über den Arbeitseinsatz zu treffen hat, d.h., wenn er gegenüber dem Fremdpersonal Arbeitgeberfunktionen ausübt (vgl. zuletzt BAG, Beschluß vom 18. Oktober 1994 - 1 ABR 9/94 - PersR 1995, 269).
  • BAG, 05.05.1992 - 1 ABR 78/91

    Zum Begriff der Einstellung im Sinne von § 99 BetrVG

    Auszug aus BVerwG, 04.09.1995 - 6 P 32.93
    Außerdem liegt auch nicht etwa eine Umgehung einer Arbeitnehmerüberlassung vor, weil in den beiden Verträgen zwischen Kreiskrankenhaus und Reinigungsunternehmen mit der Übernahme der Reinigungsaufgaben und der Wirtschaftsdienste (Spüldienste) in den Gebäuden des Kreiskrankenhauses dem Reinigungsunternehmen klar abgrenzbare und am tatsächlichen Erfolg meßbare Hilfsfunktionen übertragen worden sind, die nicht die eigentlichen öffentlichen Dienstaufgaben des Kreiskrankenhauses ausmachen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 15. März 1994, a.a.O. und BAG, Beschluß vom 5. Mai 1992 - 1 ABR 78/91 - NZA 1992, 1044).
  • BVerwG, 03.02.1993 - 6 P 28.91

    Personalvertretung - Abrufkräfte - Zustimmungsantrag - Einheitliches

    Auszug aus BVerwG, 04.09.1995 - 6 P 32.93
    Ein Arbeitsvertrag kann insbesondere deshalb fehlen, weil ein solcher zwar gewollt war, rechtlich jedoch fehlgeschlagen, mithin rechtsunwirksam ist (vgl. Beschlüsse vom 20. Mai 1992 - BVerwG 6 P 4.90 - BVerwGE 90, 194 [BVerwG 20.05.1992 - 6 P 4/90] = Buchholz 251.8 § 80 RPPersVG Nr. 8 und vom 3. Februar 1993 - BVerwG 6 P 28.91 - BVerwGE 92, 47 = Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 84).
  • BVerwG, 30.04.1991 - 6 PB 20.90

    Mitbestimmung eines Personalrates

    Auszug aus BVerwG, 04.09.1995 - 6 P 32.93
    Die Nichtzulassungsbeschwerde blieb gleichfalls erfolglos (Beschluß vom 30. April 1991 - BVerwG 6 PB 20.90 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.07.1990 - 15 S 2711/89

    Mitbestimmung des Personalrats bei Teilprivatisierung des Reinigungsdienstes

    Auszug aus BVerwG, 04.09.1995 - 6 P 32.93
    Die Rechtskraft der früheren Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs (Beschluß vom 17. Juli 1990 - 15 S 2711/89 -) steht dem neuerlichen Beschlußverfahren deshalb nicht entgegen, weil es seinerzeit um die Frage ging, ob eine Teilprivatisierung mitbestimmungspflichtig sei.
  • BVerwG, 07.12.1994 - 6 P 35.92

    Recht des Personalrats zur Verweigerung der Zustimmung zur Einstellung in ein

    Das Verfahren ist daher spätestens im Anschluß an eine rechtskräftige Klärung des unzulässigen Abbruchs auf der Ebene, auf der es abgebrochen worden ist, unverzüglich fortzusetzen(Beschlüsse vom 4. April 1985 - BVerwG 6 P 37.82 - Buchholz 238.3 A § 75 BPersVG Nr. 39, vom 20. Januar 1993 - BVerwG 6 P 18.90 - PersR 1993, 307 = ZTR 1993, 385, vom 18. Mai 1994 - BVerwG 6 P 27.92 - PersR 1994, 466 = ZfPR 1994, 148 undvom 16. September 1994 - BVerwG 6 P 32.93 -).
  • BVerwG, 15.03.1995 - 6 P 31.93

    Voraussetzungen für einen Anspruch des Personalrats auf Nachholung des

    Es kann, wie der Senat verschiedentlich ausgesprochen hat (Beschluß vom 20. Januar 1993 - BVerwG 6 P 18.90 - Buchholz 251.0 § 79 BaWüPersVG Nr. 14, seitdem stRspr, z.B. Beschlüsse vom 18. Mai 1994 - BVerwG 6 P 27.92 - ZfPR 1994, 148, vom 19. Juli 1994 - BVerwG 6 P 33.92 - ZfPR 1994, 192, vom 16. September 1994 - BVerwG 6 P 32.93 - ZfPR 1995, 5 undvom 28. Dezember 1994 - BVerwG 6 P 35.93 -), mit dem Antrag auf Einleitung oder Fortsetzung des Mitbestimmungsverfahrens auch der Durchsetzung von Beteiligungsrechten dienen.
  • VGH Hessen, 22.06.2006 - 22 TL 2779/05

    Personalrat; bejahte Mitbestimmung bei Einstellung von Ein Euro Kräften

    Demgegenüber hat es den Einsatz von Kräften einer privaten Reinigungsfirma in einem Krankenhaus nicht der Mitbestimmungspflicht wegen Einstellung unterworfen, weil die Arbeitsausführung der Reinigungskräfte der Erfüllung der Werkvertragspflichten des Reinigungsunternehmens diene, bei dem allein die Verantwortung und damit die Weisungsbefugnisse und Schutzpflichten für deren Tätigkeit verblieben (vgl. Beschluss vom 4. September 1995 - 6 P 32/93 - PersR 1995 S. 525 ff. = PersV 1996 S. 220 ff. = ZfPR 1996 S. 13 ff. = juris).
  • BVerwG, 06.09.1995 - 6 P 9.93

    Personalvertretungsrecht: Mitbestimmungserfordernis bei Aufnahme eines bei einer

    In einem solchen Fall würde der bei der Drittfirma angestellte Arbeitnehmer als Erfüllungsgehilfe dieser Drittfirma das vertraglich vereinbarte Werk erstellen oder eine fortlaufende Dienstleistung erbringen (vgl. dazu Beschluß vom 4. September 1995 - BVerwG 6 P 32.93 -).
  • BVerwG, 15.03.1995 - 6 P 28.93

    Pflicht zur Nachholung unterbliebener EDV-Mitbestimmungsmaßnahmen

    Es kann, wie der Senat verschiedentlich ausgesprochen hat (Beschluß vom 20. Januar 1993 - BVerwG 6 P 18.90 - Buchholz 251.0 § 79 BaWüPersVG Nr. 14, seitdem stRspr, z.B. Beschlüsse vom 18. Mai 1994 - BVerwG 6 P 27.92 - ZfPR 1994, 148, vom 19. Juli 1994 - BVerwG 6 P 33.92 - ZfPR 1994, 192, vom 16. September 1994 - BVerwG 6 P 32.93 - ZfPR 1995, 5 undvom 28. Dezember 1994 - BVerwG 6 P 35.93 -), mit dem Antrag auf Einleitung oder Fortsetzung des Mitbestimmungsverfahrens auch der Durchsetzung von Beteiligungsrechten dienen.
  • OVG Hamburg, 25.02.2002 - 8 Bf 260/01

    Mitbestimmungspflichtige Einstellung eines Beschäftigten ; Integration von

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  • LAG Schleswig-Holstein, 13.12.2001 - 4 Sa 214/01

    Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung; Beschäftigung in der Hauswirtschaft;

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  • LAG Schleswig-Holstein, 13.12.2001 - 4 Sa 203/01

    Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung; Beschäftigung in der Hauswirtschaft;

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